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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 59/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,101742
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 59/14 B ER (https://dejure.org/2014,101742)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.11.2014 - L 8 AY 59/14 B ER (https://dejure.org/2014,101742)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. November 2014 - L 8 AY 59/14 B ER (https://dejure.org/2014,101742)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 59/14
    Soweit mit Rücksicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juli 2012 (- 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -) zum Grundrecht auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums im Asylbewerberleistungsrecht eine extensivere Auslegung der §§ 4, 6 AsylbLG angezeigt sei (so der Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2013 - L 8 AY 38/13 B -), könne sich dies nur auf konkrete Behandlungsmaßnahmen beziehen, nicht aber auf die nach den gesetzlichen Regelungen im Grundsatz eingeschränkte Gesundheitsversorgung im Allgemeinen.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 1. Oktober 2013 - L 8 AY 38/13 B -), sind diese Regelungen zur ärztlichen Versorgung unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG vom 18. Juli 2012 (- 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - juris) zu interpretieren.

    In einem gerichtlichen Eilverfahren ist bei einem Streit darüber, ob Leistungsberechtigte nach § 1 Abs. 1 AsylbLG Anspruch auf Leistungen nach § 3 AsylbLG nach der Übergangsregelung des BVerfG vom 18. Juli 2012 (- 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -) oder auf sog. Analog-Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG haben, eine Vorwegnahme der Hauptsache grundsätzlich nicht gerechtfertigt, weil mit der nach § 3 Abs. 2 Satz 2 AsylbLG vorgesehenen gesonderten Erbringung von Hausrat (regelmäßig als Sachleistung) keine wesentlichen Nachteile einhergehen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2013 - L 8 AY 38/13

    Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 59/14
    Soweit mit Rücksicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juli 2012 (- 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -) zum Grundrecht auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums im Asylbewerberleistungsrecht eine extensivere Auslegung der §§ 4, 6 AsylbLG angezeigt sei (so der Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2013 - L 8 AY 38/13 B -), könne sich dies nur auf konkrete Behandlungsmaßnahmen beziehen, nicht aber auf die nach den gesetzlichen Regelungen im Grundsatz eingeschränkte Gesundheitsversorgung im Allgemeinen.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 1. Oktober 2013 - L 8 AY 38/13 B -), sind diese Regelungen zur ärztlichen Versorgung unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG vom 18. Juli 2012 (- 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - juris) zu interpretieren.

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 27/07 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für Fahrkosten bei ambulanter Behandlung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 59/14
    Der Senat hat von einer genaueren Prüfung, ob die laufende Leistungsgewährung nach dem AsylbLG wegen einer angefochtenen zukunftsoffenen Leistungsentscheidung der Antragsgegnerin (sog. Dauerverwaltungsakt) nicht bereits Gegenstand eines beim SG anhängigen Klageverfahrens ist (vgl. zum Streitgegenstand einer solchen Klage in zeitlicher Hinsicht etwa BSG, Urteil vom 28. Juli 2008 - B 1 KR 27/07 R - juris Rn. 12), abgesehen, weil nach den vorangestellten Ausführungen ein für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliches streitiges Rechtsverhältnis jedenfalls zu bejahen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2013 - L 8 AY 105/12

    Zulässigkeit der Leistungserbringung im Asylbewerberleistungsrecht durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 59/14
    Hierzu hat der Senat bereits entschieden, dass diese Art und Weise der Leistungsgewährung keinen den Erlass einer Regelungsanordnung rechtfertigenden wesentlichen Nachteil begründet (vgl. Senatsbeschluss vom 3. April 2013 - L 8 AY 105/12 B ER - juris Rn. 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2014 - L 8 AY 60/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 59/14
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auch derjenigen des Parallelverfahrens (- S 26 AY 36/13, L 8 AY 60/14 B -) sowie der dort vorliegenden, den Antragsteller zu 2 betreffenden Ausländerakten der Antragsgegnerin, und der beigezogenen Prozessakten des SG Oldenburg (- S 26 AY 53/13 -, - S 26 AY 54/13 -, - S 26 AY 81/13 -, - S 26 AY 20/14 -, - S 26 AY 22/14 -) sowie der in diesen Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin verwiesen.
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 17/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 59/14
    Grundlage der Leistungsbewilligungen für den Zeitraum Januar bis Mai 2014 stellen die Bescheide vom 6. Mai 2014 (§ 86 SGG direkt und analog) in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. Mai 2014 dar, weil sich die zuvor ergangenen Leistungsentscheidungen vom 6. Januar 2014 (für Januar 2014), 20. Januar 2014 (für Februar 2014), 25. Februar 2014 (für März 2014), mit denen die Antragsgegnerin jeweils niedrigere Leistungen nach dem AsylbLG bewilligt hat, gemäß § 39 Abs. 2 SGB X auf andere Weise erledigt haben (vgl. hierzu etwa BSG, Urteil vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 17/09 R - juris Rn. 16 zu § 96 SGG).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 11/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Widerspruchsverfahren - Streitgegenstand -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 59/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Gegenstand des Widerspruchsverfahrens im Leistungsrecht nach dem AsylbLG (Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 11/07 R - juris Rn. 10) sind nämlich auch bei einer Leistungsbewilligung nur für einen Monat - hier durch Bescheid vom 6. Januar 2014 "für den Monat 01/14" - alle nachfolgenden Bewilligungsentscheidungen, ob konkludente oder ausdrückliche, durch eine analoge Anwendung des § 86 SGG in das noch laufende Widerspruchsverfahren mit einzubeziehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2016 - L 8 AY 42/16
    An dieser schon zu Zeiten der Übergangsregelung des BVerfG vom 18. Juli 2012 (- 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -) geltenden Rechtsprechung (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 27. November 2014 - L 8 AY 59/14 B ER -) hält der Senat auch mit Rücksicht auf die ab 1. März 2015 bzw. 17. März 2016 geltenden Neuregelung des § 3 AsylbLG fest.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 8 AY 93/14
    Der Senat hat bereits entschieden, dass in einem gerichtlichen Eilverfahren bei einem Streit darüber, ob Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG Anspruch auf Leistungen nach § 3 AsylbLG nach der Übergangsregelung des BVerfG vom 18. Juli 2012 (- 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -) oder auf sog. Analog-Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG haben, eine Vorwegnahme der Hauptsache grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist, weil mit der nach § 3 Abs. 2 Satz 2 AsylbLG vorgesehenen gesonderten Erbringung von Hausrat (ggf. als Sachleistung) keine wesentlichen Nachteile einhergehen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. November 2014 - L 8 AY 59/14 B ER).
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